Für Kinder & Jugendliche.
Bei Kindern lenken wir das natürliche Wachstum — sanft und im richtigen Augenblick. So legen wir früh die Grundlage für ein gesundes, stabiles Gebiss.
Es gibt wenig Schöneres als das unbeschwerte Lachen Ihres Kindes. Wir sorgen dafür, dass es bleibt — sanft und im richtigen Moment.
Bevor wir Ihnen eine Behandlung vorschlagen, setzen wir uns zusammen. Gemeinsam betrachten wir die Ausgangslage. Wir gehen auf Ihre Bedürfnisse ein, zeigen Möglichkeiten auf. So finden wir den direkten Weg zum Ziel: eine gesunde Zahnstellung und ein schönes Lächeln.
Das Wachstum ist unser stärkster Verbündeter. Eine erste Kontrolle mit 7–8 Jahren zeigt, ob und wann eine Behandlung sinnvoll ist.
Abnehmbare Apparaturen lenken das Kieferwachstum schonend — oft genügt das Tragen über Nacht, ohne in die volle Zahnreihe einzugreifen.
Wir nehmen uns Zeit, jeden Schritt verständlich zu erklären. Mitmachen entscheidet über den Erfolg — und macht den Weg leichter.
Fünf Schritte.
Ein klarer Weg.
Von der ersten Kontrolle bis zur Nachsorge — getaktet auf das Wachstum Ihres Kindes. Sie wissen jederzeit, wo Sie stehen.
Häufig
gefragt.
Ab welchem Alter sollte mein Kind zum Kieferorthopäden?
Wir empfehlen eine erste kieferorthopädische Kontrolle im Alter von 7–8 Jahren. So erkennen wir frühzeitig, ob und wann eine Behandlung sinnvoll ist — und vermeiden, dass sich Fehlstellungen verfestigen.
Was passiert, wenn mein Kind noch zu jung für eine Behandlung ist?
Dann beobachten wir das Wachstum, ohne zu behandeln. Oft ist der beste Schritt, geduldig den richtigen Moment abzuwarten — wir melden uns, wenn er gekommen ist.
Was, wenn mein Kind die Apparatur nicht tragen will?
Wir nehmen uns Zeit, jeden Schritt verständlich zu erklären, und arbeiten eng mit den Eltern. Mitmachen entscheidet über den Erfolg — und meist sind Kinder stolz, wenn sie Teil des Plans sind.
Genügt eine abnehmbare Spange immer?
Nicht in allen Fällen. Oft folgt nach der Wachstumsphase eine festsitzende Behandlung. Wir planen den Gesamtweg von Anfang an — damit es keine Überraschungen gibt.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Bei IV-Geburtsgebrechen werden Behandlungen unter Voraussetzungen vergütet. Zahn-Zusatzversicherungen für Kinder decken oft 75 % bis zu einem Maximalbetrag.



